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Das Erlaubnisverfahren beginnt mit der Stellung eines formlosen, schriftlichen Antrages des Verfügungsberechtigten beziehungsweise Veranlassers bei der unteren Denkmalschutzbehörde.

Eine Erlaubnis ist für folgende Fälle notwendig:

  • Zerstören, Beseitigen oder Verbringen eines Denkmals an einen anderen Ort

  • Verändern eines Denkmals

  • Verändern der Nutzung eines Denkmals

  • Veränderung der Umgebung eines Denkmals

  • Veränderung der bisherigen Bodennutzung in Grabungsschutzgebieten oder im Bereich von bekannten Bodendenkmalen.

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