Sprungziele
Seiteninhalt

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nimmt als für den vorbeugenden Brandschutz zuständige Dienststelle (Brandschutzdienststelle) die Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) wahr.

Die Brandverhütungsschau wird von der Brandschutzdienststelle durchgeführt, wobei auch Dritte damit beauftragt werden können. Die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit der Träger der Brandschutzdienststellen für die Durchführung der Aufgabe bleibt hierdurch jedoch unberührt.

Bei der Durchführung der Brandverhütungsschau ist die Brandschutzdienststelle verfahrensführend und dementsprechend für die terminlichen und dokumentarischen Aufgaben zuständig. Der Termin der Brandverhütungsschau wird den Eigentümern, Besitzern oder sonstigen Nutzungsberechtigten der baulichen Anlage oder Einrichtung und den zu beteiligenden Fachämtern und Behörden mit Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen schriftlich mitgeteilt. In begründeten Einzelfällen, soweit besondere Dringlichkeit besteht, kann die Brandverhütungsschau auch unangekündigt durchgeführt werden.

Seite zurück Nach oben