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Steht am Standort des Brunnens das erbohrte Grundwasser unter Druck, handelt es sich um gespannte oder artesische Grundwasserverhältnisse. Von der Fachkunde und Erfahrung des Bohrunternehmens hängt im Wesentlichen die Beherrschbarkeit dieser Grundwasserverhältnisse ab; durch schnelles und gezieltes Handeln können größere Schäden, beispielsweise Überschwemmungen des Bau- oder der Nachbargrundstücke vermieden werden.

Bohrungen nach Paragraf 8 Nr. 4 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) sind beim Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (LGRB) am Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow anzuzeigen. Gemäß Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 3 Geologiedatengesetzes (GeolDG) sind die Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne sowie die Angaben zur Lage der Bohrung nachzureichen.

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