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Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis hängt von der erlaubten Einleitmenge und der Befristung ab. Die Mindestgebühr beträgt 368 Euro.

Zusätzlich fällt noch eine Gebühr zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht in Höhe von mindestens 102 Euro an.

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