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Der Antrag zur Genehmigung einer Indirekteinleitung von Abwasser in öffentliche Kläranlagen erfolgt bei der unteren Wasserbehörde in der Regel formlos. Ausgefüllte Formulare werden beispielsweise  unter anderem von Kfz-Werkstätten (Anhang 49 für mineralölhaltiges Abwasser) und Zahnarztpraxen (Anhang 50 für amalgamhaltiges Abwasser) benötigt.

Alle Anträge benötigen folgende Unterlagen:

  • Übersichtsplan mit Standort des betreffenden Grundstückes (Flur und Flurstück)
  • Maßstäblicher Entwässerungsplan mit Kennzeichnung der Einleitstellen in die betriebliche Kanalisation, der Übergabestellen in die öffentliche Kanalisation sowie der Mess- und Probenahmestellen
Außerdem werden Angaben benötigt zurBetriebsbeschreibung:
  • Hergestellte Produktgruppen/Kapazität der Produktion
  • Gliederung der Produktion in Betriebseinheiten, stichwortartige Beschreibung der Betriebseinheiten
Angaben zum Abwasser:
  • Schema der Abwasserführung mit Kennzeichnung der Abwasserteilströme sowie der Mess- und Probenahmestellen
  • Beschreibung der Anfallstellen und Auflistung der Teilströme mit Angaben zu Art, Dauer des Anfalls, Menge (einschließlich der Angabe des Messverfahrens) und Beschaffenheit
  • Beschreibung diffuser Abwasseranfallstellen (z. B. Entleerungen, Überläufe)
  • Angaben zu Abwasserbelastungen aus den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Beschaffenheit des Abwassers (Niederschlagswasser, Produktionswasser, Kühlwasser, Sanitärabwasser, Gesamtabwasser)
  • Beschreibung/Nachweise zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Kreislaufführung, Indirektkühlung, Verwendung schadstoffarmer Betriebs- und Hilfsstoffe)
 Angaben zur Abwasserbehandlung:
  • Verfahrensbeschreibung
  • technologisches Schema, Aufstellungsplan
  • Angaben zur Anlagenüberwachung
  • gegebenenfalls Nachweis des Wirkungsgrades, Nachweis von Prüfzeichen
  • Angaben zu Art und Menge entstehender Abfälle (beispielsweise Klärschlamm)
  • Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage nach Paragraf 71 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) (soweit relevant)
  • Angaben über Eigenüberwachung (Parameter, Verfahren, Häufigkeit)
  • Analysen- und Untersuchungsergebnisse zur Menge und Beschaffenheit des Abwassers
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