Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Untergrund eindringen, unterliegen dem Bundesberggesetz (Bbergg) und dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Es werden eine bergrechtliche Anzeige und eine Zulassung nach Paragraf 21 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes benötigt. Hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg in 03046 Cottbus, Inselstraße 26 zuständig. Die jeweilige Bearbeitung ist dann ebenfalls gebührenpflichtig. Jegliche Bohrungen sind nach § 8 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) ebenfalls beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg anzuzeigen.
Hauptmenü