Sprungziele
Seiteninhalt

Mit geothermischen Anlagen kann aus dem Untergrund Wärme oder Kälte gewonnen werden. Die Anlagen können eine sinnvolle Ergänzung im Bereich der Energieversorgung (Wärme oder Warmwasserbereitung) für Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch für Teile von Kommunen oder ganzen Städten darstellen.

Aufgrund der geologischen Verhältnisse (Lockergestein) sind die Bedingungen für die Nutzung von Erdwärme im Land Brandenburg günstig, da der technische Aufwand gering ist.Prinzipiell können zwei Wirkprinzipien angewandt werden:

  1. Bei den sogenannten offenen Systemen wird aus Brunnen Grundwasser gefördert, dem Wasser ein Teil der Wärme entzogen und das so gebrauchte Wasser als Abwasser über Schluckbrunnen wieder in den Untergrund eingeleitet. Auch die Entnahme und Wiedereinleitung von Oberflächenwasser aus Seen oder Flüssen ist möglich, wenn die entnehmbare Wassermenge ausreichend ist.

  2. Geschlossene Systeme arbeiten mit sogenannten Kollektoren (Sonden). In den Sonden wird ein Wärmeträger (zumeist Sole oder Kältemittel) im Kreislauf geführt, der der Umgebung Wärme entzieht. Die Kollektoren können vertikal (mit Bohrungen in die Tiefe) oder horizontal, nahe unter der Erdoberfläche, eingebaut werden. Oftmals finden vertikale geschlossene Systeme Anwendung.

Sowohl die Entnahme von Grundwasser/Oberflächenwasser und das Versenken von gebrauchtem Wasser (Abwasser) als auch das Ändern der physikalischen Eigenschaften des Grundwassers/Oberflächenwassers (Temperatur) stellen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Gewässerbenutzungen dar, die einer Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bedürfen. Ist der Umfang der Benutzung geringfügig, entscheidet die untere Wasserbehörde, ob auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden kann (hier: erlaubnisfreie Benutzung).

Seite zurück Nach oben