Für die Bohrung ist eine nach DVGW-Merkblatt W120 zertifizierte Fachfirma zu beauftragen und die erforderliche Ausrüstung am Bohrplatz vorzuhalten.
Bohrungen sind nach Paragraf 8 Nr. 4 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) beim Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (LGRB), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow anzuzeigen. Gemäß Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 3 Geologiedatengesetzes (GeolDG) sind die Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne sowie die Angaben zur Lage der Bohrung nachzureichen.
Empfänger von Cross Compliance relevanten Zahlungen haben die wasserrechtliche Erlaubnis bei Cross Compliance-Kontrollen vorzulegen.