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Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Erdaufschluss mit Pumpversuch ist eine Gebühr von 184 Euro zu entrichten. Die Gebühren für die längerfristige wasserrechtliche Erlaubnis sowie für die Erlaubnis nach Paragraf 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) richten sich unter anderem nach der jährlichen Entnahmemenge, die Mindestgebühr beträgt 184 Euro.

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