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Das Vorhaben muss durch ein geeignetes hydrogeologisches Ingenieurbüro geplant und begleitet werden. Ziel ist, dass nach dem Durchlaufen mehrerer Untersuchungsphasen für den Antrag eine längerfristige wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in einer bestimmten Menge erteilt werden kann.