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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei anderen zuständigen Behörden bei verschiedenen Be- bzw. Entladeorten Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid.

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