Für die Beförderung besonders gefährlicher Güter (im Sinne von nach § 35a Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern) sind besondere Fahrwege zu beachten. Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (außerhalb der Autobahnen) erlassen und darin ein Positiv- und ein Negativnetz ausgewiesen. Sollten Sie bei der Beförderung gefährlicher Güter eine Route abseits des Positivnetzes wählen, müssen Sie dafür beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr eine Genehmigung beantragen.
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