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Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen parken zu dürfen, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Dadurch sollen Mobilitätshürden verringert werden. Diese Erleichterungen gelten auch für Beifahrer:innen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Zum Nachweis der Berechtigung werden spezielle Parkausweise ausgestellt. Diese müssen deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen. Es wird unterschieden zwischen dem sogenannten „Blauen Parkausweis“ für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderung und dem sogenannten „Orangen Parkausweis“ für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Beide Ausweise können beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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