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Die untere Gesundheitsbehörde kann auf Antrag (formlos) Auskünfte aus Totenscheinen und Sektionsscheinen im erforderlichen Umfang erteilen und insoweit auch Einsicht gewähren und Ablichtungen davon aushändigen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin kann dieser Antrag gegenüber der Medizinalaufsicht des Gesundheitsamtes gestellt werden.