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Das Vorhaben muss bei der unteren Naturschutzbehörde mit folgenden Angaben zur Durchführung des Projektes angezeigt werden:
- Bezeichnung des betroffenen Natura 2000-Gebietes
- Übersichtsplan mit den Schutzgebietsgrenzen
- Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme
- Beschreibung des Vorhabens sowie der Charakterisierung anderer Vorhaben, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie im Zusammenwirken erhebliche Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete haben
- Ausgefülltes Formblatt zur Vorprüfung ( Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift)