Zu den Natura 2000-Gebieten gehören nicht nur die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), sondern auch die Gebiete, die auf Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie besonderen Schutz genießen, sogenannte SPA-Gebiete (Special Protection Area - Vogelschutzgebiete).
Mit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie im Mai 1992 hat die europäische Union einen entscheidenden Schritt zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa getan. Auf Grundlage dieser Richtlinie haben die Bundesländer Gebiete benannt, in denen Tiere, Pflanzen und Lebensräume mit europäischer Bedeutung vorkommen - die sogenannten FFH-Gebiete.
Jede:r, der/die innerhalb eines Natura 2000-Gebietes oder an ein solches Gebiet angrenzend ein Projekt realisieren möchte, hat dies bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Dies gilt auch für Projekte, deren Durchführung Auswirkungen auf ein solches Gebiet haben.