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Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) in der aktuell gültigen Fassung und kann mindestens 30 Euro bis höchstens 5.000 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg.

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