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Für die Erteilung einer Ausnahme oder einer Befreiung von dem Bauverbot ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben nötig:
  • Bezeichnung des Gewässers
  • Übersichtsplan auf einer topografischen Karte
  • Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme
  • Angabe Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Flurstückskarte mit Eintragung der betroffenen Fläche
  • Nachweis der Nutzungsberechtigung oder ein Eigentumsnachweis
  • Größe der beantragten Fläche
  • Begründung und Beschreibung des Vorhabens
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse, Zustand der Natur, natürliche Gegebenheiten (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Bäume, sonstige Gehölze, geschützte Biotope)
  • Angaben zum beabsichtigen Umfang der Nutzung
  • Beschreibung zu erwartender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
  • vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen
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