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Für die Erteilung einer Ausnahme oder einer Befreiung von dem Bauverbot ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben nötig:
- Bezeichnung des Gewässers
- Übersichtsplan auf einer topografischen Karte
- Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme
- Angabe Gemarkung, Flur und Flurstück
- Flurstückskarte mit Eintragung der betroffenen Fläche
- Nachweis der Nutzungsberechtigung oder ein Eigentumsnachweis
- Größe der beantragten Fläche
- Begründung und Beschreibung des Vorhabens
- Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse, Zustand der Natur, natürliche Gegebenheiten (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Bäume, sonstige Gehölze, geschützte Biotope)
- Angaben zum beabsichtigen Umfang der Nutzung
- Beschreibung zu erwartender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
- vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen