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Der schriftliche Antrag an die untere Naturschutzbehörde muss folgende Angaben und Unterlagen beinhalten:
  • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Vorhabenstandortes
  • Flurstücksangabe (ggf. Flurkartenauszug)
  • Lageplan oder Lageskizze mit Eintragung des Vorhabens
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse bzw. der natürlichen Gegebenheiten
  • Beschreibung der Fauna, insbesondere der streng  oder besonders geschützte Arten
  • Beschreibung der Flora, insbesondere der vorhandenen Gehölze (Bäume, Hecken, Sträucher), geschützte Biotope, streng oder besonders geschützte Arten mit Standortangabe im Lageplan
  • Angaben über die jetzige Nutzung, Bestandsbeschreibung/ -plan (ggf. Fotodokumentation)
  • Größe der für das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommenen Fläche in Quadratmetern (Bebauung, Versiegelung, Aufschüttung, Abgrabung, Flächenumbruch, Umnutzung etc.)
  • Ansichten  und Grundrisse der geplanten baulichen Anlagen einschließlich der Maßangaben
  • schutzgutbezogene Darstellung und Bewertung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, hier insbesondere in Bezug auf den jeweiligen Schutzzweck, außerdem Aussagen über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs
  • Benennung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen (Landschaftspflegerischer Begleitplan bzw. Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz) unter Berücksichtigung der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg - Handlungsanleitung Vollzug-Eingriffsregelung (HVE).
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