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Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Sozialraumbudget)

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Als örtlicher Träger der öffentlichtlichen Jugendhilfe nimmt der Landkreis gesetzliche Aufgaben zur Kinder- und Jugendförderung wahr. Die Projekte, Maßnahmen und Angebote unterstützen junge Menschen im Landkreis in ihrer individuellen Entwicklung und helfen dabei, soziale Benachteiligungen auszugleichen. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit wird durch die Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vorgegeben und durch Akteure der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt den kreisangehörigen Kommunen ein sozialraumorientiertes Budget (Sozialraumbudget) zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsberechtigt sind öffentliche Träger (Städte, Ämter, Gemeinden), anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und Jugendgruppen, sonstige Vereine und Gruppen (z. B. Sport- und Kulturvereine, Parteien, Jugendfeuerwehren etc.) sowie regionale Kreis- und Jugendringe. 

Gefördert werden Projekte, Angebote und Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 6 bis unter 27 Jahren richten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben. Die Projekte, Angebote und Maßnahmen müssen die Vorgaben der Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin umsetzen und dürfen grundsätzlich keine Personen der genannten Zielgruppe ausschließen. Anträge müssen 6 Wochen vor Beginn des Projekts/der Maßnahme bei der zuständigen Kommune eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung und für die Abrechnung die Vorlagen in der Randspalte dieser Internetseite und beachten Sie die im Antrag genannten weiteren erforderlichen Unterlagen (Anlagen). 

Wichtig: Die Zuständigkeiten zur Antragsbearbeitung liegen bei den kreisangehörigen Kommunen. Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Anlagen in der Kommune ab, in der auch die Maßnahme bzw. das Projekt stattfindet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge für Projekte und Maßnahmen auf dem Gebiet des Amtes Lindow. Hier übernimmt das Team Jugendförderung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die Antragsbearbeitung. Anträge aus allen Sozialräumen für den Förderbereich V und Großprojekte sind ebenfalls über das Team Jugendförderung zu beantragen.

Kontaktdetail der zuständigen Ansprechpersonen:

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Förderbereiche:

  • FB I - Projektförderung und Großprojekte
  • FB II - geringfügige Werterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen von Jugenpflegematerialien
  • FB III - Ehrenamtlichkeit
  • FB IV - Bewirtschaftungskosten
  • FB V - Förderung von Sachkosten zur Sicherung, Umsetzung und Erweiterung des Arbeitsfeldes (Trägerbudget)
  • FB VI - Förderung der Mobilität

Rechtsgrundlagen

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