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Bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten und Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz wird ein Bußgeld erhoben. Verkehrsteilnehmer:innen sollen so auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und dazu motiviert werden, die Verkehrsregeln in Zukunft zu achten. Der Landkreis betreibt mehrere stationäre sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeiten im Bereich Verkehr sind beispielsweise die gravierende Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit oder das Überfahren einer roten Ampel. Zusätzlich zum Bußgeld kann die Bußgeldbehörde eine Punkteeintragung im Fahreignungsregister veranlassen oder die Fahrerlaubnis für ein bis drei Monate in Verwahrung nehmen.

Wenn Sie ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten haben, nutzen Sie die Online-Anhörung.

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