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Der eigentliche Rechtsverstoß richtet sich nach den jeweiligen Fachgesetzen oder Verordnungen. Allgemeine Festlegungen zu Ordnungswidrigkeiten sind zusätzlich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) getroffen.
Der eigentliche Rechtsverstoß richtet sich nach den jeweiligen Fachgesetzen oder Verordnungen. Allgemeine Festlegungen zu Ordnungswidrigkeiten sind zusätzlich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) getroffen.