Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Soll ein Fahrzeug etwa nach einem Umzug von einer anderen Behörde wieder zugelassen werden, benötigen Sie dafür Ihre Zulassungsbescheinigung. Wenn diese nicht mehr vollständig vorhanden ist, wird oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuletzt zuständigen Zulassungsbehörde gefordert. Gleiches gilt für Nachweise über eine Betriebserlaubnis (beispielsweise bei Bootsanhängern oder Leichtkrafträdern). Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dokumentiert, dass von der zuletzt zuständigen Zulassungsbehörde keine Bedenken gegen die erneute Zulassung bestehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Fahrzeug muss zuletzt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen gewesen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum Fahrzeug (meist: letztes Kennzeichen, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Hersteller und Typ)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen nicht persönlich herkommen. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung per E-Mail.
Wenn Sie alle Zulassungspapiere bei sich haben, benötigen Sie keine Unbedenklickeitsbescheinigung!
Rechtsgrundlagen
- § 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge)
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zulassungsbescheinigung Teil II)