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Vor der Antragstellung sollten Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Es wird unterschieden zwischen Anspruchseinbürgerung, auf die bei Vorliegen verschiedener Bedingungen ein Anrecht besteht und Ermessenseinbürgerung, bei der die Staatsangehörigkeitsbehörde Ermessensspielräume hat. Ob und welche Form der Einbürgerung für Sie infrage kommt, wird im Beratungsgespräch mit Ihnen erörtert.

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