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Nicht alle Boote benötigen ein Kleinfahrzeugkennzeichen. Boote, dessen Antriebsmaschine maximal 2,21 kW (3 PS) hat, sowie Segelboote unter 5,50 Metern Länge brauchen kein Kleinfahrzeugkennzeichen. Hier genügt es, das Boot auf beiden Außenseiten mit dem Bootsnamen zu kennzeichnen und Name und Anschrift des Eigentümers an gut sichtbarer Stelle an der Innen- oder Außenseite anzubringen.

Boote, die ohne Ruder und Bugspriet länger als 20 Meter sind, sind keine Kleinfahrzeuge, hier ist das Landesamt für Bauen und Verkehr für die Zulassung zuständig. Gleiches gilt für bestimmte Arten von Booten, auch wenn sie kürzer als 20 Meter sind, beispielsweise Fahrgastschiffe, Fähren, schwimmende Geräte, schwimmende Anlagen oder Schwimmkörper (Flöße, Plattformen).

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