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Nach Abschluss des Vorgangs im Onlineportal erhalten Sie eine Information über den weiteren Verfahrensgang. Fast alle Vorgänge sind vollautomatisiert: Das bedeutet, Sie können direkt nach Abschluss des Vorgangs mit Ihrem Fahrzeug fahren. Die notwendigen Unterlagen bekommen Sie anschließend per Post zugesandt.
Folgendes kann nicht online beantragt werden:
- Technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen
- Ausstellung einer Feinstaubplakette (Grüne Plakette) für Umweltzonen
- Ersatz eines beschädigten Kennzeichenschilds
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugs
- Ersatz für eine verlorene oder gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
Links:
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Onlinezulassung