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Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet vor der Aufnahme des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken dies dem zuständigen Gesundheitsamt formlos anzuzeigen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat diese formlose Anzeige gegenüber der Medizinalaufsicht zu erfolgen.

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