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  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) des Firmeninhabers bzw. verantwortlichen Geschäftsführers in Kopie
  • Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug des Unternehmens in Kopie
  • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO (maximal drei Jahre alt)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) der verantwortlichen Fachkraft in Kopie
  • Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft nach § 57b StVZO (maximal drei Jahre alt)
  • Nachweis über das mit der verantwortlichen Fachkraft bestehende Arbeitsverhältnis (Kopie des Arbeitsvertrages oder schriftliche Bestätigung durch den Inhaber bzw. Geschäftsführer)
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