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Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden. Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 Euro kann keine Zulassung erfolgen. Außerdem dürfen Sie keine Kfz-Steuerschulden über 5,00 Euro haben.