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Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Ostprignitz-Ruppin mitnehmen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz hierher verlegen. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, erhalten Sie lediglich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit korrigierter Adresse.

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