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Wenn Sie technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt haben (oder haben durchführen lassen), müssen diese Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Technische Änderungen werden beispielsweise vorgenommen, um Fahrzeuge barrierefrei auszustatten oder die Leistung zu verbessern oder die visuelle Erscheinung zu verändern. Nachdem ein Fahrzeug technisch verändert worden ist, muss zunächst ein Sachverständig:innen-Gutachten eingeholt werden. Es wird geprüft, ob die vorgenommenen Änderungen zulässig sind. Diese dürfen sich nicht negativ auf die Sicherheit des Fahrzeugs auswirken oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Nachdem das Gutachten eingeholt worden ist, können Sie die technischen Änderungen durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

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