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Regelmäßig finden Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen statt – wie etwa Marathonläufe, Radrennen oder Oldtimer-Paraden. Für solche Veranstaltungen muss beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr eine Erlaubnis beantragt werden.
  • Folgende Veranstaltungsarten sind genehmigungspflichtig:
  • Motorsportliche Veranstaltungen, wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen, bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl teilnehmender Fahrzeuge und/oder bei Fahren im geschlossenen Verband
  • Radrennen unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
  • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen und/oder wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
  • Volkswanderungen/Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen und/oder wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
  • Umzüge bei Volksfesten und Umzüge aus Anlass sonstiger Feste

Ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen sind nicht genehmigungspflichtig.

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