Erstellung von Verkehrswertgutachten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag für ein Gutachten gemäß dem Formular des Landes Brandenburg
- ggf. weitere Dokumente (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks)
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
- einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
- den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.
Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Verkehrswertermittlung werden außergewöhnliche oder persönliche Umstände bei Käufer:in und Verkäufer:in ausdrücklich nicht berücksichtigt. Ein ungewöhnlicher Umstand kann etwa wirtschaftliche Not sein, die Verkäufer:innen zu einem schnellen Verkauf notfalls auch unter Marktwert zwingt. Ungewöhnliche Umstände liegen aber auch bei persönlicher Bindung von Kaufinteressenten an die Immobilie vor, die sie zu einem Gebot über Marktwert veranlassen können. Beim Verkehrswert wird eine ideale Kaufsituation angenommen, in der der Käufer:in und Verkäufer:in frei von äußeren Zwängen alleine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den Kauf entscheiden. Dass eine solche Situation in der Realität nicht immer gegeben ist, wird bewusst nicht berücksichtigt, um einen möglichst neutralen Marktpreis zu errechnen.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Immobilienwertverordnung (ImmoWertV)
- Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung - BbgGAGebO)
- Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg (Brandenburgische Gutachterausschussverordnung - BbgGAV)