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Für die Durchführung verschiedener Bauarbeiten oder aus anderen wichtigen Gründen kann es notwendig werden, Straßen zu befahren, die für bestimmte Verkehrsarten eigentlich gesperrt sind. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden. Diese muss beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.