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Um als Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr tätig zu sein, brauchen Fahrer:innen in Deutschland den Nachweis ihrer Qualifikation (Schlüsselzahl 95) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Nun erhalten Fahrer:innen eine separate Karte, den oben genannten FQN. Diesen müssen sie, ebenso wie den Führerschein, bei Fahrten im gewerblichen Verkehr immer bei sich tragen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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