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Vor Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Gestattung beim jeweiligen Straßenbaulastträger zu beantragen. Baulastträger im Straßenbau ist die Behörde, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist. Dies sind in der Regel sowohl Gemeinden, Landkreise, das Land und der Bund.

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