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Sorgeberechtigte  haben  Anspruch  auf  Elterngeld,  wenn  Sie  ihren  Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses selbst betreuen, erziehen und keine Erwerbstätigkeit bzw. nur eine Teilzeitbeschäftigung von nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt, ausüben. Anspruchsberechtigt sind auch getrennt lebende Eltern mit geteiltem Sorgerecht und Alleinerziehende.

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