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Sorgeberechtigte haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses selbst betreuen, erziehen und keine Erwerbstätigkeit bzw. nur eine Teilzeitbeschäftigung von nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt, ausüben. Anspruchsberechtigt sind auch getrennt lebende Eltern mit geteiltem Sorgerecht und Alleinerziehende.