Auskünfte aus den Personenstandsregistern
Leistungsbeschreibung
Sie können beim Kreisarchiv Auskünfte aus Personenstandsregistern beantragen. Personenstandsregister werden erst nach Ablauf von Fortführungsfristen aus den Kommunen ins Kreisarchiv übernommen. Die Fristen betragen bei Geburtsregistern 110 Jahre, bei Eheregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre. Das Kreisarchiv erteilt zu den Registern schriftliche Auskünfte und fertigt bei Bedarf einfache oder beglaubigte Kopien an. Außerdem können Bürger:innen unter Einhaltung konservatorischer Standards auch vor Ort selbst Einsicht in die entsprechenden Register nehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Archives und an den konkreten personenbezogenen Daten, nach denen Sie fragen, nachweisen können. Das können insbesondere wissenschaftliche Zwecke, heimat- und familiengeschichtliche Forschung, amtliche und rechtliche Belange aber auch persönliche Interessen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formlose schriftliche Anfrage oder Benutzungsantrag
- Folgende Informationen sollten in der Anfrage enthalten sein: Grund der Recherche (privat, amtlich, Erbenermittlung), Informationen zu der gesuchten Person (Name, Datum und Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalles), Kopie Personalausweis/Nachweis bei Erbenermittlung oder Vollmacht des Auftraggebers
- Angabe, ob eine beglaubigte oder einfache Kopie gefertigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es gelten die Archivsatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin inklusive Benutzungsordnung sowie die Allgemeine Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Kosten können grundsätzlich anfallen für Benutzung oder Recherche, Kopien, Beglaubigungen von Archivdokumenten sowie Portokosten, die über den Standardbrief hinausgehen. Die genauen Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden individuell auf Grundlage der oben genannten Satzungen errechnet.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte prüfen Sie vorher, ob das Kreisarchiv für Ihr Anliegen zuständig ist. Wichtige Hinweise liefern dabei die Übersicht der Bestände und die Hinweise für die Erstbenutzung.