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Wollen Eltern ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes unterbrechen oder reduzieren, können sie zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz die Familienleistung Elterngeld in Anspruch nehmen. Beteiligen sich beide Elternteile an der frühkindlichen Betreuung, können sie sich die maximal 14 monatige Förderzeit aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei Monate bzw. maximal zwölf Monate die Familienleistung nutzen. 

Statt des Basiselterngelds können teilzeitbeschäftigte Eltern auch das sogenannte ElterngeldPlus erhalten. Dabei wird den Anspruchsberechtigten über maximal 28 Monate die Hälfte des Basiselterngeld-Satzes ausgezahlt. Arbeiten beide Elternteile gar zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhöht sich die mögliche Bezugsdauer von ElterngeldPlus auf 32 Monate. Diesen Partnerschaftsbonus von 4 zusätzlichen Monaten können auch teilzeitbeschäftigte Getrennt- oder Alleinerziehende erhalten. Durch Elterngeld und ElterngeldPlus unterstützen wir Eltern bei der Verwirklichung und Vereinbarung ihrer beruflichen und familiären Pläne.  

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.


Hier geht es zum digitalen Elterngeldantrag.

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