Der Transport landwirtschaftlicher Nutztiere in Länder der Europäischen Union muss mindestens drei vollständige Werktage vorher telefonisch, per Fax oder E-Mail angemeldet werden. Für die Ausfuhr in Drittländer außerhalb der EU müssen die erforderlichen Vorlagen für die Gesundheitsbescheinigungen und die Einfuhrbedingungen des Empfängerlandes von der/dem Exporteur:in rechtzeitig besorgt und dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zur Begutachtung und Planung der erforderlichen Exportuntersuchung vorgelegt werden. Bei Langstreckentransporten mit einer Transportdauer von mehr als acht Stunden ist zusätzlich ein Transportplan erforderlich, in dem die Transportroute und Kontrollstellen für die Tiere eingetragen sind. Wetterprognosen und GPS-Zugangsdaten zum Transportfahrzeug sind ebenfalls Bestandteil der einzureichenden Unterlagen.
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