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Wenn Nutztiere in andere Länder transportiert werden sollen, ist vor der Ausfuhr eine Untersuchung durch Amtstierärzt:innen erforderlich. Amtstierärzt:innen kontrollieren den Gesundheitszustand der Tiere und überprüfen, ob bei Verladung und Transport alle tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Erfordernisse beachtet werden. Die entsprechenden Transportpapiere werden kontrolliert und vervollständigt. Unter anderem  wird die Abfertigung des Transportes innerhalb der Europäischen Union durch eine TRACES-Meldung elektronisch an das zuständige Veterinäramt des Zielortes übermittelt. Beim Transport ist ein Original dieser Traces-Bescheinigung mitzuführen.

Wenn Tiere in Drittstaaten außerhalb der EU transportiert werden sollen, sind dabei häufig zusätzliche Anforderungen der Zielländer zu beachten. Deshalb ist hier eine längere Vorbereitungszeit erforderlich, da beispielsweise weitere Untersuchungen notwendig werden können.

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