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Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen erworben werden. Erwachsene können die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten. Die einjährige Fischereiabgabemarke kann außerdem bei etwa 20 Verkaufsstellen im Landkreis (Angelläden, Fischereibetriebe, Touristeninformationen) erworben werden.

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