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Wenn Sie den Verdacht haben, dass in einem konkreten Fall tierschutzwidrige Missstände vorliegen, können Sie diese beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft anzeigen. Bei begründetem Verdacht erfolgt daraufhin eine Begutachtung der Tierhaltung durch Mitarbeiter:innen des Amtes. Dabei werden gegebenenfalls Maßnahmen zur Abstellung der Mängel veranlasst oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei Verdacht einer Straftat wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

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