Die benötigten Unterlagen variieren je nach Fahrzeugart und dessen Herkunft. Folgende Unterlagen werden immer benötigt:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- bei Zulassung für juristische Personen (Firmen): Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung
- ggf. schriftliche Vollmacht
Zusätzlich bei einem Neufahrzeug aus einem Staat der EU:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
Zusätzlich bei einem Gebrauchtfahrzeug aus einem Staat der EU:
- ausländische Fahrzeugpapiere
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), ist diese nicht vorhanden: Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Vollgutachten“)
Zusätzlich bei einem Neufahrzeug aus einem Staat außerhalb der EU:
- Gutachten nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Vollgutachten“)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
Zusätzlich bei einem Gebrauchtfahrzeug aus einem Staat außerhalb der EU:
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Vollgutachten“)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes