Sprungziele
Seiteninhalt

Die Gebühr berechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt bei einem bereits auf Sie zugelassenen Fahrzeug mindestens 31,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder kommen zusätzlich hinzu. Bei einem noch nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeug fallen die Gebühren des jeweiligen Zulassungsvorgangs an.

Seite zurück Nach oben