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Rote Oldtimerkennzeichen sind zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes gedacht, sie kommen deshalb nur für Fahrzeuge infrage, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sind und sich in einem würdigen Erhaltungszustand befinden. Nicht vorgesehen sind diese Kennzeichen für Fahrzeuge, die einfach nur alt sind oder Umbauten aufweisen, welche nicht zeitgenössisch sind (beispielsweise Tieferlegung).

Zur erstmaligen Beantragung müssen Sie persönlich im Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr erscheinen.

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