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Das Feldblockkataster wird unter folgenden Voraussetzungen aktualisiert:
- Übermittlung neuer digitaler Orthofotos
- Hinweise von Antragstellern
- Hinweise aus der Vor-Ort-Kontrolle
- Erkenntnisse aus Fernerkundungsbildern (Luft- und Satellitenbilder)
- Baumaßnahmen
- Flurneuordnungsmaßnahmen
- Daten anderer Fachbereiche (z. B. Biotopkartierung)