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Das Feldblockkataster wird unter folgenden Voraussetzungen aktualisiert:   
  • Übermittlung neuer digitaler Orthofotos
  • Hinweise von Antragstellern
  • Hinweise aus der Vor-Ort-Kontrolle
  • Erkenntnisse aus Fernerkundungsbildern (Luft- und Satellitenbilder)
  • Baumaßnahmen
  • Flurneuordnungsmaßnahmen
  • Daten anderer Fachbereiche (z. B. Biotopkartierung)
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