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Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin“ können landwirtschaftliche Betriebe eine Förderung beantragen. Die projektbezogene Förderung soll zu einer Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschätzung und Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens beitragen.

Der Antrag auf Zuwendung wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Zu den Antragsunterlagen zählt u. a. eine Stellungnahme des zuständigen Landwirtschaftsamtes, die die Beurteilung des geplanten Projektes unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Flächenausstattung beinhaltet. Die Stellungnahme wird durch den Bereich Bodenrecht/Betriebsförderung auf Antrag erarbeitet.

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