Amtsärztliche Gutachten - Fahrerlaubnis
Nr. 53Leistungsbeschreibung
Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.
Für das Führen eines Fahrzeuges der Klassen und Unterklassen C und D sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen im Abstand von 5 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Diese Untersuchungen einschließlich der notwendigen Seh- und Hörteste können für die Fahrerlaubnisklassen C, CE und C1E im Gesundheitsamt Neuruppin durchgeführt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Fahrerlaubnisuntersuchungen finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:
- Personalausweis
- Medizinische Vorbefunde (Röntgenaufnahmen, Laborbefunde, Facharztberichte, Krankenhausberichte etc.)
- ggf. Sehhilfe und Brillenpass
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisuntersuchung ist gebührenpflichtig. Die jeweilige Gebühr können Sie dem einschlägigen Gebührensatz der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Sie ist am Tag der Untersuchung per EC-Karte zu entrichten.
Was sollte ich noch wissen?
Die amtsärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, medizinisch-technische Untersuchungen wie Sehtest, Hörtest, Laboruntersuchung und eine ärztliche körperliche Untersuchung. Die Untersuchung dauert insgesamt ca. 1,5 - 2 Stunden. In der Regel ist das Vereinbaren von zwei Terminen nötig.