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Bei der Verkehrswertermittlung werden außergewöhnliche oder persönliche Umstände bei Käufer:in und Verkäufer:in ausdrücklich nicht berücksichtigt. Ein ungewöhnlicher Umstand kann etwa wirtschaftliche Not sein, die Verkäufer:innen zu einem schnellen Verkauf notfalls auch unter Marktwert zwingt. Ungewöhnliche Umstände liegen aber auch bei persönlicher Bindung von Kaufinteressenten an die Immobilie vor, die sie zu einem Gebot über Marktwert veranlassen können. Beim Verkehrswert wird eine ideale Kaufsituation angenommen, in der der Käufer:in und Verkäufer:in frei von äußeren Zwängen alleine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den Kauf entscheiden. Dass eine solche Situation in der Realität nicht immer gegeben ist, wird bewusst nicht berücksichtigt, um einen möglichst neutralen Marktpreis zu errechnen.

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